Rechnungsvorlage für Rechtsanwälte
Sind Sie Rechtsanwalt oder betreiben Sie eine Anwaltskanzlei? Sehen Sie sich unsere Rechnungsvorlage für juristische Dienstleistungen, Beratungen und die Vertragsgestaltung an.
Musterrechnung
Anbieter
JUDr. Anna Kováčová, Rechtsanwältin
Právna 6, 811 01 Bratislava
ID: 54 567 890
MEHRWERTSTEUER: 1054567890
IBAN: SK11 0900 0000 0054 5678 9012
Abonnent
Invest Group GmbH
Kapitálová 15, 821 08 Bratislava
ID: 56 789 012
MEHRWERTSTEUER: 2056789012
| Beschreibung | Menge | Preis pro Einheit | Insgesamt |
|---|---|---|---|
| Rechtsberatung | 3 Stunde | 100,00 EUR | 300,00 EUR |
| Erstellung und Überarbeitung des Vertrags | 1 Stück | 350,00 EUR | 350,00 EUR |
| Gerichtsgebühren – Weiterberechnung | 1 Stück | 66,00 EUR | 66,00 EUR |
Scannen und Bezahlen über Mobile Banking
Obligatorische Angaben auf der Rechnung
- Firmenname oder Vor- und Nachname
- Sitz oder Geschäftssitz
- UID-Nummer
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls umsatzsteuerpflichtig, auch Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
- Rechnungsnummer
- Ausstellungsdatum
- Liefertermin der Ware/Dienstleistung
- Fälligkeitsdatum
- Bezeichnung der Ware/Dienstleistung
- Menge und Stückpreis
- Steuerbemessungsgrundlage und Mehrwertsteuersatz
- Gesamtbetrag
- Angaben zum Abnehmer (Name, Firmensitz, Handelsregisternummer)
- Bankkonto (IBAN)
Tipps für eine korrekte Rechnungsstellung
Rechnen Sie juristische Dienstleistungen mit einer detaillierten Aufstellung der Tätigkeiten und der geleisteten Arbeitsstunden ab.
Bitte geben Sie zur besseren Identifizierung die Akten- oder Fallnummer an.
Rechnen Sie Gerichtsgebühren und sonstige Ausgaben als Kostenweiterverrechnung ab.
Bei langfristigen Projekten sollten Sie fortlaufend abrechnen – monatlich oder in Etappen.
Wie man eine Rechnung in 5 Schritten erstellt
Häufig gestellte Fragen
Rechnen Sie juristische Dienstleistungen mit einer Aufstellung der Tätigkeiten, Termine und geleisteten Arbeitsstunden ab. Geben Sie die Aktenzeichen an und unterscheiden Sie juristische Dienstleistungen von weiterberechneten Kosten (Gerichtsgebühren).
Es ist zwar nicht verpflichtend, wir empfehlen jedoch dringend, die Akten- oder Fallnummer anzugeben, um die Erfassung zu erleichtern und dem Kunden einen besseren Überblick zu verschaffen.
Geben Sie die Gerichtsgebühren als separaten Posten mit dem Vermerk „Weiterberechnung“ an. Diese Posten sind von der Mehrwertsteuer befreit, da es sich um eine Kostenweiterberechnung handelt.
Weitere Rechnungsvorlagen
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